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Medienverfahren Tageszeitung TAZ

Der Berliner „Tageszeitung" (taz) hatte stets meine besondere Sympathie gegolten, auch als sie noch nicht Regierungsorgan war. Ich war ein Abonnent der ersten Stunde und blieb es auch noch eine Weile nach den Turbulenzen. In der ersten Phase der Rufmordkampagne, also in den Wintermonaten 2005/06 berichtete die „taz" ziemlich objektiv und unterschied sich wohltuend von den Mainstream-Medien.
Umso erstaunter war ich, als am 11. Dezember 2006 ein törichter Artikel erschien, der von geringer Sachkenntnis getragen war. „Schale Kollegenschelte" lautete die Überschrift. Untertitel: „Ausgerechnet der FOCUS enttarnt in seiner aktuellen Ausgabe rund 20 Journalistenkollegen als BND-Spitzel". Die völlig abstrusen Kernsätze des schmalen Zweispalters lauteten: „Das Münchner Nachrichtenmagazin beschäftigte jahrelang den Journalisten Wilhelm Dietl, bis diesem nach seiner Enttarnung als BND-Informant im November 2004 per Fax fristlos gekündigt wurde. 'Zahl und Bewertung seiner Nachrichten sind ebenso bemerkenswert wie die Höhe seiner Entlohnung´, urteilt der BND-Sonderermittler Gerhard Schäfer in seinem im Mai vorgelegten Bericht über den beim Geheimdienst als 'Journalist V. ´ geführten Dietl. Für seine Informationen, nach eigenen Angaben nie über Journalistenkollegen, wurde er mit rund 650 000 Euro entlohnt."
Richtig ist vielmehr:
  1. Ich wurde von FOCUS nicht wegen meiner Enttarnung als BND-Mitarbeiter gekündigt.
  2. Ich wurde beim BND nicht als „Journalist V." geführt, sondern in dieser Weise nur beim „Schäfer-Bericht" „anonymisiert".
  3. Ich wurde vom BND keineswegs mit 650 000 Euro entlohnt, nicht einmal mit 650 000 Mark.
Irgendwie ärgerte mich diese Ignoranz. Hier handelte es sich um Fakten, die mittlerweile Allgemeingut waren. Ein halbes Jahr nach dem „Schäfer-Bericht" verbreitete niemand mehr die Unwahrheit so primitiv. Mit einem Minimum an Recherche hätten sich diese groben Schnitzer vermeiden lassen.
Also wandte sich mein Anwalt Dr. Klaus Rehbock an die „taz" und bat um eine Gegendarstellung. Augenblicklich startete das übliche Geplänkel. Die Anwälte der „taz" zweifelten die „formelle und inhaltliche Ordnungsgemäßheit" der Gegendarstellung an. Sie definierten „Entlohnung" so umfassend, dass sie auch Spesen einbezogen. Das sei nun mal „das Verständnis des Lesers". Im übrigen müsse ich zum Nachweis meiner Behauptung „Rechnungsbelege bzw. Bescheide oder andere belastbare Belege" beim „taz"-Justitiar einreichen. Eine Lachnummer ohnegleichen. Die finanzielle Seite meiner BND-Mitarbeit war doch im „Schäfer-Bericht", Seite 71, ausführlich dargestellt worden. Längst hatte sich der Verdacht aufgedrängt, dass die Gegenseite nicht schreiben konnte. Konnte sie etwa auch nicht lesen?
Dieser absurde Dialog zog sich einige Wochen hin. Die „taz"-Seite kapierte nichts oder versuchte diesen Eindruck zu vermitteln, um den Fall versanden zu lassen. Im März 2007 blieb uns nichts anderes mehr übrig, als die „taz" zu verklagen.
Nun passierte etwas, das bis heute von den Nebeln des Geheimnisses umgeben ist. Die Klageschrift verschwand zusammen mit dem Gerichtskosten-Scheck auf dem Weg zum Landgericht München I – und tauchte nicht mehr auf. Als wir ein Jahr später nachfragten, versicherte uns die Münchner Justiz glaubhaft, den Vorgang „taz" niemals bekommen zu haben.
Ein Zeichen? Nach kurzem Nachdenken ließ ich es dabei bewenden. Außer Spesen nichts gewesen, und eine Erfahrung mehr mit der Unfähigkeit der deutschen Medien, grobe Fehler freiwillig einzugestehen und zu berichtigen.
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