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Kündigungsvefahren FOCUS

Die juristischen Auseinandersetzungen um meine Kündigung bei FOCUS begannen mit einer dreisten Lüge der Gegenseite. Die Anwaltskanzlei Schweizer teilte dem Landgericht München I mit, ich hätte mich geweigert, bei Helmut Markwort zu erscheinen. Wörtlich: „Der Kläger war insbesondere verpflichtet, als Erstes zu den schwerwiegenden Problemen Stellung zu beziehen." Wie sollte das geschehen, wenn FOCUS die Kündigungsgründe rechtswidrig verschwieg? Wozu sollte ich mich äußern? Keine Rede davon, dass ich Markwort bereits zweimal ein klärendes Gespräch angeboten hatte. So verdreht man Recht.
Immerhin wurden FOCUS in einem Beschluss des Landgerichts vom 10. August 2005 die Leviten gelesen: „Dem Kläger stand gemäß § 626 Abs. 2S.3 BGB ein Anspruch auf schriftliche Mitteilung der Kündigungsgründe zu. Dem steht nicht entgegen, dass sich der Kläger weigerte, beim Geschäftsführer des Beklagten zu erscheinen, zumal die Beklagte nicht angekündigt hatte, in einem solchen Gespräch die Kündigungsgründe in schriftlicher Form zu übergeben, sondern lediglich in Aussicht gestellt hatte, die Kündigungsgründe in einem solchen Gespräch mündlich darzulegen. Hierauf musste sich der Kläger jedoch nicht einlassen. Eine Pflicht „sich zu stellen" besteht nicht." Es sei unverzichtbar, dass der Gekündigte die Gründe erfahren müsse. Soweit so gut. FOCUS musste die Kosten des Verfahrens tragen. Das wiederholte sich, da das Oberlandesgericht eine FOCUS-Beschwerde gegen den Beschluss zurückwies.
Das absurde Theater ging weiter, als FOCUS versuchte, das Zivilverfahren an eine Kammer für Handelssachen abgeben zu lassen. Meine Tätigkeit für FOCUS sei nämlich ein Handelsgeschäft gewesen. Kenner des Gewerbes lachten sich kringelig. Dabei ist die Definition gar nicht so abwegig, Markwort eher als Kaufmann einzustufen denn als Journalist.
Nun quälten sich die FOCUS-Anwälte, einen achtseitigen Schriftsatz zu zimmern, in dem mir die Verletzung des Wettbewerbsverbots vorgeworfen wurde. Kurz gesagt: Ich hätte mit dem „Stern"-Redakteur Wedemeyer nicht sprechen dürfen, ohne FOCUS davon zu informieren und eine entsprechende Erlaubnis einzuholen. Wir antworteten: „Da es sich bei dem Artikel (des „Stern") nicht um das Thema des Klägers handelte, war er auch nicht in der Lage, der Beklagten die Option an diesem Thema einzuräumen... Auch ist in dem Verhalten des Klägers keine Konkurrenztätigkeit zu erkennen. Der Kläger hat zu keiner Zeit mit einem Konkurrenten zusammengearbeitet. Er war weder von dem Magazin „Stern" beauftragt, an der Fachtagung teilzunehmen und/oder Ergebnisse dieser Tagung weiterzugeben, noch hat der Kläger dem Magazin „Stern" ein Thema angeboten. Der Kläger hat mit Herrn Georg Wedemeyer als Privatperson telefoniert und bei diesem privaten Telefonat auf die Anfrage des Herrn Wedemeyer lediglich Dr. Beckstein zitiert."
Das Landgericht München I setzte den 23. November 2005 als Termin der Hauptverhandlung in Sachen FOCUS-Kündigung fest.
Vorab kam es zu wundersamen Störmanövern. Exakt eine Woche vor dem Gerichtstermin beschuldigte mich das Medienmagazin „Zapp" des NDR, viele Jahre für den BND gearbeitet zu haben. Erstmals wurde ich in den Zusammenhang der Journalisten-Bespitzelung gebracht. Ähnliche „Enthüllungen" folgten zwei Tage vor der Hauptverhandlung im „Spiegel" und bei FOCUS. Näheres in den entsprechenden Abschnitten der Rubrik „Recht und Unrecht".
24 Stunden vor der Verhandlung präsentierten die FOCUS-Anwälte mit bemerkenswerter Chuzpe die Vorwürfe in Sachen irakischer Geheimdienst.
Es las sich spannend: „Im Frühjahr 2003 tauchten in Verbindung mit dem Kläger Unterlagen auf, die den Verdacht begründeten, der Kläger habe mit dem irakischen Geheimdienst zusammengearbeitet. Die Beklagte veranlasste eine Prüfung, die in ein Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft mündete. Verfahren dieser Art dürfen abgewartet werden, ohne dass die Frist des $ 626 Abs. 2 zu laufen beginnt. Die Bundesanwaltschaft stand in Verbindung mit FOCUS. Problematisch war schließlich, dass FOCUS wegen der berufsethischen Pflichten keine Informanten preisgeben durfte. Die Bundesanwaltschaft hat deshalb FOCUS, Frau Sachse, am 16. 11. 2004 mitgeteilt, sie unternehme wegen dieses Problems um den Informantenschutz vorerst nichts mehr. Daraufhin kündigte die Beklagte, die ja die der Bundesanwaltschaft fehlenden Zwischenstücke besser kannte, das Vertragsverhältnis. Als der Beklagten dies bekannt wurde, sprach sie die streitgegenständliche Kündigung aus, da der Verdacht gegen den Kläger nicht ausgeräumt war, sondern fortbestand."
Nun sei die „Presse voll mit Artikeln über den dringenden Verdacht, dass der Kläger jahrelang 'Zuträger des Geheimdienstes gewesen´ sei." FOCUS benannte Artikel, die aus der Vorabmeldung zum eigenen Machwerk entstanden waren. Also zitierte FOCUS sich eigentlich selbst. Eine beliebte Strategie. Und dann schrieben die FOCUS-Anwälte, ich hätte eingeräumt, bei meiner BND-Arbeit sei es „ausschließlich um journalistische Tätigkeiten gegangen". Eine neue knüppeldicke Zwecklüge, um ein längst verlorenes Verfahren noch einmal umzudrehen.
Minuten vor Beginn der Verhandlung stellte sich mir ein Kamerateam von Zapp" auf dem Gerichtsflur in den Weg und fragte inquisitorisch, ob ich vom BND 600 000 Mark bekommen hätte. Damals fühlte ich mich noch an meine Schweigeverpflichtung gebunden und verweigerte die Antwort.
Im Verlauf der Hauptverhandlung bestätigte „Stern"-Redakteur Georg Wedemeyer meine Darstellung. Im Protokoll wurde ein wichtiger Satz von ihm festgehalten: „Ich habe nicht gesagt, geh wegen mir da hin."
Ich wurde natürlich auch wegen meines Verhältnisses zum BND befragt. Das sollte später noch eine verhängnisvolle Bedeutung bekommen. Wichtig ist der letzte, etwas holprig formulierte Absatz im Protokoll. Er gibt die Stellungnahme meiner Anwältin Maike Winkler gegenüber der Richterin wieder: „Tatsächlich gab es früher Kontakte des Klägers zum BND in den 80er Jahren. Diese seien jedoch beendet worden mit Beginn der Tätigkeit bei FOCUS. Das war im Frühjahr 1993, dass der Kläger für den BND bespitzelt worden sei im Zusammenhang mit einem von ihm geschriebenen Buch in den Jahren 2004 und 2005. Der Kläger habe nie irgendjemand bespitzelt noch Informationen weitergegeben."
Anfang Dezember sahen wir uns veranlasst, die falsche Darstellung der FOCUS-Anwälte erneut zu berichtigen. Es habe gegen mich kein Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft gegeben. Die vorliegenden Unterlagen seien geprüft worden. Es habe „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte" für eine Mitarbeit beim irakischen Geheimdienst gegeben und deshalb habe der GBA den Vorgang mit Verfügung vom 25. Oktober 2004 geschlossen. Das sei auch Frau Sachse mitgeteilt worden, FOCUS also unstreitig bekannt gewesen.
In unserem Schriftsatz vom 9. Dezember 2005 hieß es, FOCUS müsse beweisen, dass ich für den irakischen Geheimdienst gearbeitet hätte. Eine fristlose Kündigung sei verjährt, da die angeblich belastenden Unterlagen bereits im Frühjahr 2003 aufgetaucht seien. FOCUS habe also bereits damals Kenntnis von den „Verdacht begründenden Umständen" gehabt, und arbeitsrechtlich nicht reagiert. Nach dem Abschluss der Ermittlungen sei eine Verdachtskündigung nicht mehr zulässig, sondern nur eine Tatkündigung. Wo sei die Tat, wenn „der bestehende Verdacht durch die Schließung der Akten ausgeräumt" wurde? Im übrigen sei der Arbeitgeber verpflichtet gewesen, mich bei einem derart schwerwiegenden Vorwurf vor der Kündigung anzuhören.
Auch diesmal nahmen wir zum BND-Vorwurf Stellung: „Der Kläger hatte in den 80er Jahren ein enges Verhältnis zum Bundesnachrichtendienst. Dies ist nicht strafbar. Während dieser Zeit war der Kläger bei FOCUS weder angestellt noch für FOCUS in sonstiger Weise tätig." Die Gegenseite blieb ihrer unseriösen Methode treu, Stunden vor der Urteilsverkündigung einen neuen Schriftsatz vorzulegen. Darin betonte sie, ich hätte in der mündlichen Verhandlung „ausdrücklich einräumen müssen, frühere Kontakte zum Bundesnachrichtendienst gehabt zu haben". Genau wegen meiner journalistisch nutzbaren Kontakte zu deutschen Sicherheitsbehörden war ich von FOCUS eingestellt worden. Der Rest des Anwaltspapiers war ein Plädoyer gegen die „nachrichtendienstliche Tätigkeit des Bundes". Eine seltsame Volte bei einem Magazin, das sich nach außen hin so staatstragend gibt.
Am 12. Januar 2006 verkündete die 34. Zivilkammer des Landgerichts München I das Urteil. FOCUS müsse meine ausstehenden Honorare bezahlen und die Kosten des Verfahrens übernehmen. Gegenüber der „taz" kündigte Markwort an, FOCUS werde in Berufung gehen. Und erneut fantasierte der Chefredakteur: „Dass Herr Dietl für einen Geheimdienst gearbeitet hatz, ist Fakt, und wurde von ihm selbst bereits vor Gericht zugegeben." Eine absolut freie Auslegung meiner Worte. Nun ging FOCUS sogar noch weiter und beschuldigte mich des „Einstellungsbetrugs". Das war absurd, weil ich nie nach einer früheren nachrichtendienstlichen Tätigkeit gefragt worden war, ich also niemanden in diesem Zusammenhang „betrügen" konnte.
Zehn Tage später wurden die Entscheidungsgründe des Gerichts nachgereicht, und dabei festgehalten, dass die Kündigung ungültig war. Der Vertrag laufe bis zum 15. Dezember 2005. Zitat: „Die Beklagte konnte die eine fristlose Kündigung rechtfertigenden wichtigen Gründe sowie die Zumutbarkeit der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum ordentlichen Ende nicht zur Überzeugung des Gerichts nachweisen. Da die Beklagte hierfür die Beweislast trägt, muss dies zu ihrem Nachteil gehen."
Dass ich im „Stern" als Mitarbeiter genannt wurde, stelle „kein vertrags- bzw. pflichtwidriges schuldhaftes Verhalten" meinerseits dar. Auch die vertragliche Pflicht auf die Einräumung der ersten Option sei nicht verletzt worden. Es sei ein Thema von Georg Wedemeyer gewesen, und nicht von mir. Der FOCUS-Vertrag verlange eine erste Option, dürfe aber kein totales Wettbewerbsverbot verhängen. Das eine sei mit dem anderen nicht vereinbar.
Auch der Komplex irakischer Geheimdienst rechtfertige keine fristlose Kündigung. Unter solchen Umständen käme allenfalls eine Verdachtskündigung in Betracht. Es seien aber weder Fristen eingehalten worden, noch habe man den Betroffenen befragt. Die Zeitverzögerung sei ein Indiz, dass der Verdachtsverstoß keineswegs so gewichtig sein könne, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum ordentlichen Ende unzumutbar sei. FOCUS habe seine Vorwürfe nicht belegen können. Das gelte auch für die neuerlichen Behauptungen im Zusammenhang mit dem BND.
Damit endete die erste Instanz zu meinen Gunsten.
Die Gegenseite legte Rechtsmittel ein und traktierte das Gericht wieder einmal mit nachweislich falschen Behauptungen: „Der Kläger hat mit dem Geheimdienst in der Weise zusammengearbeitet, dass er im Auftrag des Geheimdienstes einen Verlag ausforschte, für den er tätig war." Rechtsfindung und Wahrheit sind wie Feuer und Wasser. Eine Verdachtskündigung, schrieben die Anwälte, sei zulässig, wenn ein Verdacht bestünde. „Nicht rechtserheblich ist, ob der Verdacht zutrifft."
Nachdem Markwort auf mein Gesprächsangebot zweimal nicht reagiert hatte, wandte ich mich am 8. Juni 2006 an den Verleger Hubert Burda. Irrtümlicherweise dachte ich, er würde auch so leben, wie er sich in seinen Reden gibt. Als Gerechtigkeitsfanatiker und Gutmensch. Aber auch der Schöngeist Burda weigerte sich, die Zeichen an der Wand zu erkennen.
In meinem Schreiben hieß es: „Ich gehörte zu jener Stamm-Mannschaft, die FOCUS aufgebaut hat. In den ersten Jahren ging es uns vor allem darum, Auflage zu gewinnen und den traditionellen Erfolg der Hamburger Mitbewerber zu schmälern. Deshalb sind wir zur Erfüllung dieser Aufgabe manchmal recht unkonventionelle Wege gegangen, besonders im Umgang mit gut informierten Beamten der Sicherheitsbehörden. Herr Markwort und Herr Baur genehmigten diese dennoch per Unterschrift und delegierten die Umsetzung an mich. Darüber hinaus bedauere ich es heute, dass im Laufe der Jahre Einzelfälle passiert sind, bei denen Kollegen wissentlich Berichte ´getürkt´ haben, und dieses von mir stillschweigend toleriert wurde. Das passierte sogar im Fotobereich, wo der Spielraum des Fälschers eigentlich viel geringer ist."
Dieses und anderes interessierte den Verleger nicht.
Wieder schwollen die Schriftsätze an. Nun spielte der mittlerweile erschienene „Schäfer-Bericht" eine immer größere Rolle. Die Juristen mischten Äpfel und Birnen. Der Irak-Komplex wurde heruntergefahren, da er zu wirr und unwahrscheinlich war. Die Gegenseite warf mir meine einstige, absolut legale BND-Mitarbeit vor und konstruierte einen künstlichen Zusammenhang zur aktuellen BND-Affäre um die Journalistenbespitzelung. Um die Wahrheit zu verdrehen, ist jedes Mittel recht.
Am 21. September 2006 unternahm ich den letzten Versuch, mit dem Burda-Verlag ins Gespräch zu kommen. Ich schrieb an die „Nummer zwei" des Hauses: Jürgen Todenhöfer.
„In der Vergangenheit habe ich Menschen, an denen Rufmord verübt wurde, immer für ein bisschen hysterisch gehalten, und diese möglicherweise noch belächelt. Das Lächeln ist mir vergangen, seit Herr Markwort nichts unversucht lässt, meinen bislang guten Ruf – lange genug hat er ihm genützt – als Journalist, Nahost- und Terrorismus-Kenner sowie Buchautor, in den Schmutz zu ziehen." Auch Todenhöfer wies ich auf möglicherweise kriminelle Machenschaften des Verlages und der FOCUS-Chefredaktion hin. Keine Antwort. Erstaunliches Desinteresse,
Am 4. Oktober 2006 stellte der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München fest: „Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 12.1.2006 zurückzuweisen." Die Berufung sei ohne Aussicht auf Erfolg, die vorausgegangene fristlose Kündigung unwirksam. Eine Verdachtskündigung sei nur zulässig, „wenn der Dienstherr alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen hat, insbesondere dem Dienstverpflichteten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat."
Auch zu den nachgeschobenen Kündigungsgründen äußerte sich das OLG München eindeutig: „Schließlich lässt sich die Kündigung auch nicht auf den Verdacht stützen, der Kläger habe mit dem BND zusammen gearbeitet. Entgegen den Ausführungen in der Berufungsbegründung reicht für eine Verdachtskündigung nicht der Nachweis aus, dass ein Verdacht gehegt wird, sondern der Verdacht muss sich auf objektive Tatsachen gründen. Objektive Tatsachen wurden von der Beklagten nicht genannt." Das OLG vermerkte auch „die vom Kläger nicht in Abrede gestellte Tätigkeit für den BND vor seiner journalistischen Mitarbeit bei der Beklagten". Das Gericht riet FOCUS dringend, „die Berufung zurückzunehmen".
In einem elfseitigen Schriftsatz, der sich nur noch mit dreieinhalb Zeilen auf den Irak-Komplex bezog, lieferten die FOCUS-Anwälte eine einseitig negative Auswertung des „Schäfer-Berichts". Sie verdrehten die Fakten und präsentierten Zusammenhänge, die keine waren.
Am 23. November 2006 antworteten meine Anwälte auf zwölf Seiten. Sie fanden es zu Recht kurios, dass plötzlich der „Schäfer-Bericht" vom 26. Mai 2006 eine fristlose Kündigung vom 29. November 2004 rechtfertigen sollte. Fazit: „Für die Beurteilung der fristlosen Kündigung kommt es auf die im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bestehenden und bekannten Kündigungsgründe an."
Schon damals wurde der „Schäfer-Bericht" völlig willkürlich zitiert, wurden Sachverhalte in den Medien aus dem Zusammenhang gerissen. In dem Schriftsatz der Regensburger Kanzlei Schild Weinmann Zeller & Kollegen heißt es völlig zutreffend, „dass die Prozessbevollmächtigten der Beklagten (also von FOCUS, d.A.) Sätze aus dem 'Schäfer-Bericht´ willkürlich aneinander fügen, ganze Absätze verschweigen, die entsprechende Zusammenhänge relativieren würden. Der Schriftsatz der Beklagtenseite sagt: 'Der Kläger sollte insbesondere helfen, für den BND herauszufinden, wer FOCUS informiert. Die Informationen flossen reichlich.´ Der zweite Satz findet sich auf Seite 158 des 'Schäfer-Berichts´, der erste dagegen nicht."
Weiteres Zitat: „Dem ´Schäfer-Bericht´ ist nicht zu entnehmen, dass der Kläger im Auftrag des Bundesnachrichtendienstes Journalisten bespitzelt hat, und hierfür Geld erhalten hat. Dies wurde auch von Herrn Schäfer entsprechend bestätigt. Im übrigen wird der Wahrheitsgehalt des 'Schäfer-Berichtes´ diesseits angezweifelt und bestritten. Der 'Schäfer-Bericht´ besteht nur aus Angaben des Bundesnachrichtendienstes, die offensichtlich einigen – in Ungnade befallenen – Personen Schaden bereiten sollen. Der Berichterstatter Schäfer selbst hatte keine Möglichkeit, den Wahrheitsgehalt der einzelnen Punkte unabhängig zu überprüfen."
Der „Schäfer-Bericht" als nachgeschobener Kündigungsgrund kann sicherlich als Rechtsbeugung angesehen werden, und darauf sollte es im Endeffekt auch hinauslaufen.
Der endgültige „Showdown" erfolgte bei der mündlichen Verhandlung vor dem OLG München am 6. März 2007.
Es war eine bizarre Veranstaltung, die das geringe Niveau der deutschen Justiz erschreckend deutlich werden ließ. Der Vorsitzende Richter eröffnete mit dem Hinweis, dass der Senat an sich am Inhalt seines Beschlusses (in dem er FOCUS noch empfohlen hatte, die Berufung zurückzunehmen) festhalte, mir aber dennoch empfehle, die Klage zurückzunehmen. Ein völlig unlogischer Gedanke, den niemand auf Anhieb verstand.
Der FOCUS-Vertreter hatte, wie zu erwarten war, die bisherigen Kündigungsgründe zur Seite geschoben und spielte den 'Schäfer-Bericht´ aus. FOCUS wusste aus der ersten Instanz, dass es mit den gefälschten „irakischen Papieren" und mit den lächerlichen Vorwürfen einer Konkurrenztätigkeit nichts gewinnen konnte, und deshalb änderte es seine Taktik. Im „Schäfer-Bericht" war zu lesen, dass ich 1995 dem BND aus einer Notlage geholfen hatte. Damals war der weltweit gesuchte deutsche Terrorist Johannes Weinrich aus Damaskus, wo er sich versteckt hatte, verschwunden. Niemand wusste, wo er untergetaucht war. Ich hatte mich in meinen aktiven Jahren sehr intensiv um die Terroristen Carlos und Weinrich gekümmert und kannte deshalb das Umfeld der beiden. Also wurde ich 1995 vom BND kontaktiert und gefragt, ob ich in diesem Ausnahmefall zur Unterstützerszene von Weinrich reisen würde.
Es war eine ziemlich ernste Situation. Wenige Monate zuvor hatte der französische Auslandsdienst DGSE Carlos aus dem Sudan verschleppt. Das Terror-Phantom saß in einem französischen Hochsicherheitsgefängnis und wartete auf seinen ersten Prozess. Aufgrund der bisherigen Strategie der Carlos-Bande bestand die dringende Gefahr, dass Weinrich irgendwo die Strippen ziehen und neue, schwere Anschläge organisieren könnte, um seinen Chef freizupressen. Unter diesen Umständen sagte ich zu und begab mich in die Welt der Sympathisanten, genauer gesagt nach Pakistan. Wenige Wochen später wurde Weinrich im Jemen festgenommen und an Deutschland ausgeliefert.
Nun warf mir das OLG München vor, ich hätte diese persönliche Hilfsaktion für eine westdeutsche Bundesbehörde mit meinem damaligen Arbeitgeber FOCUS absprechen müssen. Ein völlig irrationales Ansinnen, angesichts der Tatsache, dass es sich bei FOCUS um ein Presseorgan und beim BND um einen geheimen Nachrichtendienst handelt. Der anscheinend weltfremde Richter stellte fest, ich hätte gegen den (in diesem Verfahren von FOCUS aufgebauschten und kaum bekannten) Pressekodex verstoßen und unerlaubt mit dem BND zusammengearbeitet. Außerdem hätte ich das in der ersten Instanz bewusst verschwiegen. Ich versuchte dem Vorsitzenden zu erklären, was die Geheimhaltungspflicht im Bereich der nationalen Sicherheit bedeutet. Ein Aspekt, den man einem Richter am Oberlandesgericht – nach den Gesetzen der Logik – eigentlich nicht erklären müsste. Der Jurist wollte nichts verstehen. Die Interessen von Herrn Markwort, sagte er, seien in diesem Fall höher einzustufen als die des BND.
Der Richter drohte mir. Wenn ich die Klage gegen FOCUS nicht zurücknähme, dann würde er den Vorgang der Staatsanwaltschaft übergeben und damit Ermittlungen wegen falscher Aussagen in der ersten Instanz bewirken. Er drohte massiv. Die Klage gegen FOCUS habe keine Aussicht auf Erfolg und ein Urteil verursache nur unnötige Kosten. Meine beiden Regensburger Anwälte reagierten absolut hilflos und rieten mir, die Klage gegen die Unrechts-Kündigung zurückzunehmen. Sie hatten, wie Wochen vorher eingehend besprochen, keine Replik gegen den letzten Schriftsatz der Gegenseite eingereicht. Auch in der Hauptverhandlung hatten sie kein aktuelles Papier überreicht.
Nun baten sie auch nicht um einen Hinweis im Protokoll und insbesondere um keine neue Schriftsatzfrist, die der überraschenden Wende Rechnung getragen hätte. Dass uns ein geschriebenes Urteil trotzdem ein Stückchen weiterbringen könnte, und dabei materielle Ansprüche nicht verfallen würden, kam ihnen nicht in den Sinn. Die Gegenseite polemisierte und ließ infantile Assoziationen aufkommen. Unter dem Druck des Richters und meiner eigenen Anwälte, die mir plötzlich in den Rücken fielen, gab ich nach und nahm die Klage zurück.
Im Protokoll dieser traurigen Veranstaltung hieß es später nur lapidar: „Die Sach- und Rechtslage wird mit den Parteien erörtert. – Die Sitzung wird kurz unterbrochen. – Die Sitzung wird fortgesetzt. – Klägervertreter erklärt: ich nehme die Klage zurück." Anscheinend schämte sich sogar das Gericht, den Ablauf genauer zu dokumentieren, und dabei den Druck auf den Kläger offensichtlich werden zu lassen..
„Associated Press" meldete: „Ein Jahr nach der BND-Affäre um die Bespitzelung von Journalisten hat sich das Nachrichtenmagazin FOCUS mit der Kündigung eines früheren Mitarbeiters durchgesetzt. Wie das Nachrichtenmagazin am Freitag mitteilte, nahm der betroffene Journalist in der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht München auf Anraten der Kammer seine Klage gegen die Kündigung zurück. Zuvor habe er einräumen müssen, auch während seiner Zeit als FOCUS-Mitarbeiter für den BND im Einsatz gewesen zu sein."
Zweifel am Rechtsstaat und seiner Funktionsfähigkeit sind zwingend notwendig.
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